Wirtschaft

Preisangaben sind im Verkauf unverzichtbar

Dort, wo Waren verkauft werden, ist eine eindeutige und unmissverständliche Preisauszeichnung erforderlich. Das Gesetz schreibt vor, dass die Preisangaben keine Fragen offen lassen dürfen. Dies gilt nicht nur für die Verkaufsregale im Geschäft, sondern auch für Warenverzeichnisse, Kataloge und Muster, die häufig von einem ergänzenden Preisverzeichnis begleitet werden oder im Internet zur Verfügung stehen. Nur wenn die Produkte und Leistungen die gültige Preiszuordnung haben, können die Interessenten die Angebote vergleichen und sich für den Kauf entscheiden. Im Ladengeschäft kommen daher häufig Preisetiketten zum Einsatz, die am Regal oder auf dem Produkt selbst für Klarheit sorgen. Die praktischen Auszeichner sowie die dazugehörigen Etikettenrollen erlauben eine zielorientierte Kennzeichnung der verschiedenen Artikel.

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Auf den entsprechenden Internetseiten erfahren Sie mehr zum Thema und zu den entsprechenden Produkten. Im Allgemeinen kann jede Etikettierpistole nur eine Etikettengröße verarbeiten. Dies sollte bei der Auswahl des Auszeichners und der Etikettenrollen beachtet werden. Häufig sollen zusätzlich zum Preis auch weitere Informationen auf das Etikett gedruckt werden. Auch hierfür gibt es spezielle Preisauszeichner, die zwei- oder mehrzeilig drucken. Bei der Klebestärke stehen unterschiedliche Varianten zur Verfügung, sodass sich die Etiketten besonders leicht ablösen lassen oder auch bei extremen Temperaturen sicher haften bleiben. Die Farbe der Etiketten kann auf besondere Angebote hinweisen oder die Einteilung in Warengruppen kenntlich machen. Wichtig bei der Preisauszeichnung ist die eindeutige Bezifferung des Endpreises. Dabei handelt es sich um den Preis, der letztendlich zu bezahlen ist. Umsatzsteuer und weitere Preisbestandteile sind in diesem Endpreis enthalten. Falls ein zusätzlicher Pfand berechnet wird, muss dieser extra angegeben werden. Eine übersichtliche Darstellung des Preises zeigt an, ob ggf. das Gewicht oder Volumen des Produktes berechnet wurde. Das bedeutet, dass ggf. auch die Kosten pro Grundeinheit aufgeführt werden müssen. Bei Rabattaktionen ist außerdem eine Angabe erforderlich, ob es sich bei dem ursprünglichen Preis um den tatsächlichen Verkaufspreis handelte oder um die Preisempfehlung der herstellenden Firma.

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