Bau & Gewerbe

Der Unternehmensberater ist Ihr Ansprechpartner

Der Unternehmensberater gehört zu den ersten Ansprechpartner bei einer drohenden Zahlungsunfähigkeit

Das Starren auf die Zahlen bringt die Geschäftsführer eines finanziell von der Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit betroffenen Unternehmens nur in ganz seltenen Fällen wirklich weiter. Wissen die Betroffenen selbst nicht mehr weiter, ob es sich bei der aktuellen Situation um eine zu überwindende Krise handelt oder nicht, hilft weder eine Onlinesuche noch Wirtschaftsratgeber so schnell und kompetent weiter als ein Unternehmensberater mit Erfahrung im Krisenmanagement. Ein wesentlicher Vorteil im Vergleich zu Beratungsgesprächen mit Mitarbeitern, Familie und Freunden ist deren einzig auf die aktuellen Fakten ausgelegte Sichtweise. Das bedeutet, dass die Geschäftsführer zurecht bei einer Beauftragung auf eine schonungslose Ehrlichkeit vertrauen können. Da die Unternehmensberater mit einer Beschwichtigung der Situation selbst der Insolvenzverschleppung Vorschub leisten würden, finden sich in den erstellten Fortführungsprognosen negative oder positive Bescheinigungen, die wirklich Hand und Fuß besitzen.

Ab dem Zeitpunkt der Überschuldung nicht mehr eigenes Kapital in das Unternehmen stecken

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Einen Unternehmensberater um Rat zu bitten, zahlt sich sehr häufig gleich in mehrfacher Hinsicht aus. Entdecken die Unternehmensberater in den Unterlagen große Zahlungen aus eigener Tasche, ist einer der ersten Ratschläge nicht länger Kredite auf den eigenen Namen aufzunehmen oder auch die angesparte Altersvorsorge anzugreifen. Das erspart den betroffenen Geschäftsführer neben der aktuellen Existenzgrundlage mit dem Unternehmen mitunter auch noch die privaten finanziellen Reserven zu verlieren. Diese Verluste lassen sich nicht zu den Forderungen der Gläubiger rechnen, sodass die Beträge schlicht verloren sind. Mit diesen Zahlungen rechtzeitig zu stoppen hat zudem den Vorteil für den beruflichen Neustart über ein finanzielles Polster, als Startkapital zu verfügen, um nicht direkt wieder auf die Hilfe von Banken oder Investoren angewiesen zu sein.

Selbst überschuldete GmbHs sind noch für Käufer von Interesse

Eine der aktuell immer häufiger genutzten Alternativen zur Beantragung der Insolvenz stellt der Verkauf der GmbH dar. Dies hat zur Folge, dass der Geschäftsführer augenblicklich von allen Rechten und Verpflichtungen entbunden wird. Gleichzeitig wird der Firmensitz verlegt und die neuen Geschäftsführer ergreifen alle weiteren Schritte zur Abwicklung der GmbH. Die alten Geschäftsführer werden von diesen Schritten nicht mehr negativ beeinträchtigt und haben den Kopf frei für die Planung der eigenen Zukunft. Diese Option ernsthaft in Betracht zu ziehen und sich umfassend zu informieren, legt damit leicht den Grundstein für einen unbelasteten beruflichen Neuanfang. Mehr dazu lesen Sie hier: https://gmbh-probleme24.de/insolvenzberatung/zahlungsunfaehigkeit-und-ueberschuldung/