Haus & Garten

Alterswertminderung bei alten Immobilien

Keine Immobilie hält den Wert, den sie unmittelbar nach ihrer Fertigstellung hatte. Das gilt für kleine Reihenhäuser in der Vorstadt genauso wie für Bürokomplexe im Stadtzentrum und hängt sowohl mit dem Nutzungsverschleiß als auch mit unvermeidlichen Umwelteinflüssen zusammen. Wer also eine Immobilie kaufen möchte, sollte unbedingt ein Gutachten für Immobilien von einem Sachverständigenbüro anfordern, um nicht einen zu hohen Preis bezahlen zu müssen.

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Ein Gutachter für Immobilien ist ein Sachverständiger, der ein Wertgutachten zu einem bestimmten Objekt anfertigt. Dieses berücksichtigt zum einen Wertzuwächse, etwa durch eine strukturelle Verbesserung der Umgebung oder nachträgliche Veränderungen an der Immobilie, in Einzelfällen aber beispielsweise auch einen Wertzuwachs durch touristisches Interesse, der besonders bei Altbauten mit historischem Wert gegeben sein kann. Das Wertgutachten erfasst zum anderen auch alle Aspekte, die den Wert der Immobilie verringern. Dazu zählen offensichtliche Wertminderungsgründe, also vor allem Abnutzungserscheinungen der Immobilie, die sowohl durch Menschen als auch durch natürliche Erosion bedingt sein können. Aber auch Umgebungswerte werden mit einbezogen: Ist der Grundwert gesunken, weil die Lautstärkebelastung zwischenzeitig gestiegen ist? Hat sich eine signifikante Veränderung der Wohnstruktur ergeben? Ist es in den letzten Jahren verstärkt zu Hochwassern gekommen, die das Grundstück, das vom Sachverständigenbüro untersucht wird, betroffen haben? Aus diesen und ähnlichen Fragen ergibt sich in einem Gutachten für Immobilien eine konkrete Zahl, in der ein Sachverständiger den tatsächlichen Wert der Immobilie zusammenführt.

Ein Gutachter für Immobilien braucht je nach Immobilie eine gewisse Zeit, um ein verlässliches Wertgutachten fertigzustellen. Ein solches von einem Sachverständigenbüro angefertigtes Gutachten ist grundsätzlich auch vor Gericht verwendungsfähig, böse Überraschungen sollten aber bei einer hochpreisigen Investition wie einer Immobilie möglichst schon vor dem Kauf ausgeschlossen werden. Denn nur wenn ein Sachverständiger vor dem Abschluss eines Kaufvertrages ein Gutachten für Immobilien angefertigt hat, bietet sich eine Verhandlungsgrundlage, die zur Kaufpreisminderung in Folge von tatsächlich vorhandenen Mängeln genutzt werden kann.

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